Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen per 1.5.2004:
I. Allgemeines
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäfte der mii - marcus
izmir informationsmanagement GmbH (im Folgenden kurz als "mii" bezeichnet)
mit Kunden (im Folgenden kurz als "Kunde" bezeichnet). Spätestens
mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen von mii gelten die AGB als
anerkannt. AGB des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen von mii nicht ausdrücklich
widersprochen worden ist. Änderungen oder Ergänzungen zu, sowie Abweichungen
von den AGB oder den besonderen Vereinbarungen über jeden einzelnen Geschäftsfall
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch mii.
2. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge, Bestellungen und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich,
wenn sie von mii schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten
nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.
II. Lieferung, Installation von Hardware, Standard- und Individualsoftware
3. Lieferung und Installation von Hardware
Hinsichtlich Hardwareprodukten schließt mii gesonderte Kaufverträge.
mii ist zur rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und fachgemäßen
Installation der Hardwareprodukte und zur Herstellung ihrer Einsatzbereitschaft
verpflichtet, sofern die Installation und Herstellung der Einsatzbereitschaft vertragsgegenständlich
ist. Mit Absolvierung des von mii vorgegebenen Abnahmetests gilt die Lieferung als
erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt geht auch die Gefahr auf den Kunden über; im Fall
des bloßen Verkaufs der Hardware ohne weitere Leistungen aber bereits mit
Übergabe, im Fall des Versendungskaufes bereits mit dem Versenden.
4. Lieferung und Installation von standardisierten oder individuell zu erstellenden
Programmen
a) Standardsoftware
Bei Bestellung von Standardprogrammen bestätigt der Kunde mit der Bestellung
die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. Sofern im einzelnen
nichts anderes vereinbart ist, dürfen die gelieferten Produkte nur jeweils
gleichzeitig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden. Sofern die Installation der
bestellten Software vertragsgegenständlich ist, geht die Gefahr an dieser mit
Absolvierung eines von mii vorgegebenen erfolgreichen Abnahmetests auf den Kunden
über. Im Fall des bloßen Verkaufs ohne Installationspflicht geht die
Software bereits mit Übergabe, im Fall des Versendungskaufes bereits mit dem
Versenden und im Fall des Online-Kaufes über das Internet mit gleichzeitigem
Download im Zeitpunkt des Abschlusses des Downloadvorganges auf den Kunden über.
b) Individualsoftware
Die Erstellung von Individualsoftware erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden
vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen
und Hilfsmittel. Weiters ist der Kunde verpflichtet, praxisgerechte Testdaten und
Testmöglichkeiten in ausreichendem Umfang zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit
und kostenlos mii zur Verfügung zu stellen. Die Sicherung der Echtdaten auf
der Anlage, wo die Tests stattfinden, obliegt dem Kunden. Nach Analyse des EDV-Problems
wird ein Lösungsvorschlag von mii unterbreitet, für den ein gesondert
zu vereinbarendes Entgelt zu leisten ist. mii gestaltet auf Wunsch und Kosten des
Kunden ein Pflichtenheft, in dem die wechselseitigen Vorstellungen aufzunehmen sind.
Dieses ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen
und schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungswünsche des
Kunden können zu Termin- und Preisveränderungen führen. Sollte sich
im Laufe der Arbeiten zur Erstellung der Individualsoftware herausstellen, dass
die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich
ist, so ist mii verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. In einem solchen
Fall sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei
die mii bis dahin entstandenen Kosten vom Kunden zu ersetzen sind. Die Software
von mii läuft auf/mit der jeweils konkret vereinbarten Hardware und den konkret
vereinbarten Betriebssystemen. Individualsoftware gilt als abgenommen, wenn ein
vereinbarter, von mii vorgegebener Abnahmetest erfolgreich durchgeführt worden
ist. Wird die Durchführung eines solchen Abnahmetests vom Kunden verweigert,
gilt die Software gleichfalls als abgenommen. Ist kein Abnahmetest durchzuführen,
gilt die Software in dem Zeitpunkt als abgenommen, in dem mii den Kunden von der
Fertigstellung der Installation bzw der Auftragsfertigstellung verständigt.
5. Lieferung
mii ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau
einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können allerdings nur
dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von mii angegebenen Terminen alle
notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und
seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferungsverzögerungen
und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich
geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen
entstehen, sind von mii nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von
mii führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
6. Eigentumsvorbehalt/Vorbehalt der Lizenz
mii bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises das Eigentum
am Kaufgegenstand vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn alle aus
dem jeweiligen Vertragsverhältnis vom Kunden zu berichtigenden Forderungen
an mii einschließlich allfälliger Zinsen, Verzugszinsen sowie Kosten
gemäß Punkt 16 bezahlt sind. Hinsichtlich Hardware ist der Kunde
verpflichtet, die kaufgegenständlichen Geräte samt Zubehör und Bestandteilen
einschließlich der mitgelieferten Dokumentation und Software bis zum Wegfall
des Eigentumsvorbehaltes weder zu veräußern, noch zu belasten. Änderungen
durch Zusatzeinrichtungen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als sie eine
objektive Erhöhung des Verkehrswertes darstellen und nicht unter Eigentumsvorbehalt
Dritter stehen. Sie werden vom Eigentumsvorbehalt von mii erfasst. Dieses Verbot
gilt allerdings nur für solche Veränderungen, die nicht in bloßen
Ergänzungen des Kaufgegenstandes bestehen, die jederzeit wieder durch bloße
Trennung ohne Beschädigung des Kaufgegenstandes entfernt werden können,
womit dieser wieder den ursprünglichen Zustand aufweist. Sollte der Kaufgegenstand
bei bestehendem aufrechtem Eigentumsvorbehalt exekutiv gepfändet oder sonst
in irgendeiner Form sein rechtliches Schicksal einer Veränderung unterworfen
werden, ist der Kunde verpflichtet, dies mii unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
Das gleiche gilt für den Eintritt einer Wertänderung, die über eine
normalerweise vom Kunden nicht beeinflussbare Abnutzung hinausgeht. Hinsichtlich
Software erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung mit der Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehalts der Lizenz durch mii. Sämtliche
vom Kunden hergestellte Programmkopien müssen ohne weiteren Verzug gelöscht
werden. mii ist berechtigt, Vorbehaltsware bzw. vorbehaltene Lizenzen bei Verzug
des Kunden zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt noch kein Rücktritt
vom Vertrag. mii ist aber wahlweise berechtigt, mit den Rechtsfolgen des Punkt 16
zurückzutreten oder die Vorbehaltsware bzw. die vorbehaltenen Lizenzen zur
Abdeckung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verwerten.
7. Urheberrechte und Nutzung
Alle urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den vereinbarten Leistungen, insbesondere
an den erstellten Computerprogrammen (§ 40a Abs 2 UrhG) stehen ausschließlich
mii bzw. deren Lizenzgeber zu. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung
des vereinbarten Entgelts (vgl. Punkt 16) an der Individual-Software ein einfaches
Nutzungsrecht (Wertnutzungsbewilligung) im folgenden Umfang: Die Software darf nur
für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen
Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen
verwendet werden. An allen für die Vertragserfüllung relevanten Unterlagen
und Vorgaben des Kunden erwirbt mii eine nicht exklusive, sachlich und örtlich
unbeschränkte Wertnutzungsbewilligung. Der Rechteerwerb an Standardsoftware
richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
Unbeschadet des Rechts der Dekompilierung gemäß § 40e UrhG dürfen
Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige, der Identifikation des Programms
oder Programmpaketes dienende Merkmale unter keinen Umständen entfernt oder
verändert werden.
8. Rücktrittsrecht
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem
Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von mii ist der Kunde berechtigt, mittels
eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Vertrag zurückzutreten, wenn auch
innerhalb einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen die vereinbarte Leistung
in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden
trifft. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren
sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten
von mii liegen, entbinden mii von ihrer Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine
Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. Sollte die durch solche Umstände
eingetretene Lieferverzögerung länger als 3 Monate dauern, ist der Kunde
unter Ausschluss aller darüber hinausgehenden Ansprüche berechtigt, unter
Setzung einer weiteren 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Stornierungen durch den Kunden außerhalb der zuvor genannten Gründe sind
nur mit schriftlicher Zustimmung von mii möglich. Ist mii mit einer Stornierung
einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen
Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten
Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
III. Servicevereinbarungen
9. Gegenstand
Die mii-Servicevereinbarung setzt sich aus 5 unterschiedlichen Service Level Komponenten
zusammen. Diese lauten:
• mii StandBy Service
• mii Call Service
• mii Remote Service
• mii Local Service
• mii 7x24 Erweiterung für StandBy Service
Als Basisbaustein ist der mii StandBy Service zu verstehen. Die anderen 4 Komponenten
sind als Ergänzung zum StandBy Service zu verstehen und aus diesem Grund nur
als Ergänzung zu diesem und den in diesem Teil III der AGB geregelten Bedingungen
vereinbart. Dieser Teils III der AGB ist daher die vertragliche Grundlage für
alle 5 Komponenten.
10. Ansprechpersonen
Dem Kunden werden für den jeweilig zu servicierenden Produktbereich Ansprechpersonen
sowie die direkten Ansprechadressen (Telefondurchwahl, Mobil Nummer und E-Mail Adresse)
der mii-Ansprechpartner bekannt gegeben. mii ist verantwortlich dafür, dass
im Falle der Nichtverfügbarkeit der jeweiligen Person ein entsprechender Ersatzansprechpartner
zur Verfügung gestellt wird, welcher über das Call Center zu erreichen
ist. Seitens des Kunden werden die Ansprechpersonen definiert, welche den Kontakt
zu mii aufnehmen können und erforderlichen Falles zur Verfügung stehen.
11. Verfügbarkeit / Reaktionszeit
Das mii-Service steht an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00
bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Kann ein nominierter Ansprechpartner nicht sofort
direkt erreicht werden, ist im Call Center eine Nachricht mit der Angabe über
die Priorität der konkreten Anfrage zu hinterlassen. In dringenden Fällen
ist mii verpflichtet, innerhalb von 4 Stunden gemäß der definierten Servicezeit
zu reagieren und allfällige Termine für Einsätze zu vereinbaren.
12. Vertragsdauer
Die mii-Servicevereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag
kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist
zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich aufgekündigt werden,
wobei die Kündigung rechtswirksam ist, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse
des Vertragspartners abgesendet wird.
13. Anpassung der Bemessungsgrundlagen innerhalb des Vertragszeitraumes
Die servicerelevanten Bemessungsgrundlagen können quartalsweise (01.01./01.04./01.07./01.10.)
einvernehmlich angepaßt werden. Sofern für die Berechnung einer Pauschale
Angaben des Kunden benötigt werden, sind diese seitens des Kunden prompt und
korrekt auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
14. Allgemeines/Vertraulichkeit
mii behält sich das Recht vor, die in einem Anhang zur Servicevereinbarung
vor Abschluss derselben zu definierende "Serviced Product List" jederzeit
in Absprache mit dem Kunden den Situationserfordernissen anzupassen. mii wird sämtliche
Informationen und Daten, die sie vom Kunden im Rahmen dieser Tätigkeit erhält,
streng vertraulich behandeln.
IV. Gemeinsame Bestimmungen
15. Voraussetzungen, Allgemeine Organisations-, Informationstechnologie- bzw.
Informationssysteme-Beratung und Projektmanagement
Der Kunde verpflichtet sich, für den jeweiligen konkreten Auftrag alle notwendigen
organisatorischen, betrieblichen und technischen Informationen wie auch die vom
Produkt bzw. der Leistung von mii erwartete Problemlösung ausführlich
darzulegen und zeitgerecht zu übermitteln. Für die mii-Servicevereinbarung
ist darüber hinaus Voraussetzung die zeitgerechte zur Verfügung Stellung
sämtlicher für mii notwendiger Informationen hinsichtlich der Organisations-,
Technologie- und Produktunterstützung – die zeitgerechte Informationsversorgung
im Falle von Entscheidungen oder aber Aktivitäten, in welche auch mii direkt
oder indirekt involviert oder aber in weiterer Folge davon betroffen ist –
sowie die ordnungsgemäße Lizenzierung der eingesetzten Softwareprodukte.
Es werden nur Softwareprodukte unterstützt, welche die in den jeweiligen Produktbeschreibungen
angeführten Mindestvoraussetzungen an Hardware und Software erfüllen.
Fehlen diese Voraussetzungen zur Gänze oder teilweise, gebührt mii das
vereinbarte Pauschale. mii ist in diesem Fall aber auch berechtigt, von der Vereinbarung
ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten, wobei die gleichen Rechtsfolgen
wie beim Zahlungsverzug gelten (Punkt 16).
16. Preise, Zahlung, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in EURO, bzw. in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Zahlungsmittel,
ohne Umsatzsteuer, wenn nichts anderes angegeben ist. Sie gelten nur für den
jeweiligen Auftrag. Die von mii gelegten Honorarnoten und Rechnungen inklusive Umsatzsteuer
sind prompt ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug, falls nichts anderes vereinbart
ist, und spesenfrei zu bezahlen. Für Teilrechnungen gelten die für den
Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere
Einheiten umfassen, ist mii berechtigt, Teillieferungen bzw. -leistungen zu erbringen
und nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Bei Servicevereinbarungen gemäß Teil III dieser AGB erfolgt die Verrechnung
der konkret vereinbarten Pauschale(n) monatlich im Vorhinein. Nicht in der Servicevereinbarung
abgedeckte Tätigkeiten werden, mangels anderer Vereinbarungen, gemäß
den aktuell gültigen mii-Honorarrichtlinien, die einen integrierenden Bestandteil
dieser Vereinbarung darstellen, fakturiert. Diese Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem
aufgeschlüsseltem Aufwand monatlich im Nachhinein, wobei die kleinste verrechnete
Einheit 0,5 des jeweiligen Leistungsbereichs (eine halbe Leistungseinheit) ist.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung
für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch mii.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen mii, die laufenden Arbeiten
einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht auch, wenn
der Kaufgegenstand übergeben und der Kaufpreis gestundet ist. Alle damit verbundenen
Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug gelten
12 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen
ist mii berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und den gesamten offenen
Betrag einzufordern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen
zurückzuhalten oder mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen, es
sei denn diese wurden von mii schriftlich anerkannt oder dem Kunden rechtskräftig
gerichtlich zugesprochen. Allfällige Vertragsgebühren sind vom Kunden
zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle der Säumnis verpflichtet
sich der Kunde, die zulässigen Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes
von 1870 oder eines anderen Inkassoinstitutes sowie alle weiteren Rechtsverfolgungskosten
(einschließlich Rechtsanwaltskosten) zu vergüten.
17. Gewährleistung
Der Kunde ist zur unverzüglichen Prüfung des Vertragsgegenstandes und
Vornahme einer schriftlichen Mängelrüge bei sonstigem Verlust der Ansprüche
verpflichtet. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare
Mängel betreffen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel
in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde mii alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderliche Maßnahmen ermöglicht. mii hat schon bei der ersten Mängelrüge
des Kunden das Recht, den Kunden durch Austausch gleicher Geräte oder Geräteteile
zufriedenzustellen. Kosten für Hilfestellung, Fehler- und Störungsbeseitigung,
die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und
Ergänzungen werden von mii gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch
für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen
oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden
sind. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits
bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung
oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm
lebt dadurch nicht wieder auf.
Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich
verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch mii. Ein
allfälliger Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt des weiteren,
wenn er selbst, seine Leute oder Dritte vor Ablauf einer mii gesetzten angemessenen
Frist Arbeiten an gelieferten Geräten, von mii mitgelieferter Software oder
Teilen davon durchgeführt hat oder durchführen lässt. Dieser Ausschluss
der Gewährleistung tritt auch ein, wenn der Kunde an gelieferten Geräten
oder Teilen derselben unsachgemäß Änderungen oder Ergänzungen
durch Installierung von Zubehör durchführen lässt. mii kann auch
nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Schaden durch einen Bedienungsfehler
eintritt, der den bei der Einschulung erteilten Anweisungen und Belehrungen widerspricht
oder der Kunde den Aufstellungsort der Geräte in einer Art und Weise ändert,
dass der neue Aufstellungsort nicht den Grundlagen des Vertrages entspricht. Ferner
übernimmt mii keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden,
die auf geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter,
Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche
vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen, sowie auf Transportschäden
zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsanspruch erlischt weiters,
wenn gekaufte Hardware in ihrer Gesamtheit oder Teile derselben innerhalb der in
diesen AGB vereinbarten Gewährleistungsfrist ohne vorangegangene Mitteilung
an mii an einen Dritten weiterveräußert wird. mii kann bei Mitteilung
der Verkaufsabsicht durch den Kunden das Erlöschen der ihn treffenden Gewährleistungsverpflichtung
erklären, wenn durch diese Weiterveräußerung die Gewährleistungsverpflichtung
in einer für mii unzumutbaren Art und Weise erschwert wird. Dies ist dann der
Fall, wenn die Weiterveräußerung unter Umständen oder Voraussetzungen
erfolgt, welche mii in unüblichem Ausmaß belastet oder überhaupt
rechtlich unzulässig ist.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, so beträgt die Gewährleistungsfrist
sechs Monate ab Gefahrenübergang auf den Kunden, spätestens jedoch ab
Übergabe. Das Recht des Kunden, nach seiner Wahl Preisminderung oder Wandlung
zu fordern, gilt als einvernehmlich ausgeschlossen, es sei denn, dass mehr als drei
Verbesserungs- bzw. Nachtragsversuche durch mii bzw. Lieferanten fehlgeschlagen
sind. Ein Anspruch auf den besonderen Rückgriff nach § 933b ABGB wird
ebenfalls einvernehmlich ausgeschlossen.
18. Haftung, Schadenersatz
mii haftet für Schäden nur, sofern ihr vom Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Verletzung
der Geheimhaltungsverpflichtung durch mii kann der Kunde jedoch nur innerhalb eines
Jahres ab dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem ihm der Haftungsgrund bekannt war
oder hätte bekannt sein müssen. Der Ersatz von mittelbaren Schäden,
Folgeschäden und Vermögensschäden sowie für Schäden an
aufgezeichneten Daten und Datenverlust, nicht erzielten Ersparnissen, Gewinnen,
Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen mii ist in jedem
Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
19. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Sofern von den Vertragsparteien nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart
wird, werden sie jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von
Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge des anderen Vertragspartners
während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages
unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten,
mit dem Verstoß fälligen und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht
unterliegenden Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des abgeworbenen
Mitarbeiters zu zahlen. Das Recht des verletzten Vertragspartners einen darüber
hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt wie
die Verpflichtung des verstoßenden Vertragspartners trotz Zahlung des Schadenersatzes
die Beschäftigung des abgeworbenen Mitarbeiters zu unterlassen.
20. Source-Code im einzelnen
Sofern nicht anders vereinbart, gehört der Source-Code nicht zum Leistungsumfang.
Ist im Einzelfall die Übergabe desselben vereinbart, so ist der Kunde nicht
berechtigt, Änderungen oder Erweiterungen an den Arbeitsergebnissen und Software-Produkten
herzustellen.
21. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch
der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner
werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahekommt.
22. Schlußbestimmungen
Soweit nichts anderes vereinbart bzw. gesetzlich unzulässig, gelten
die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich
nach österreichischem Recht unter Ausschluß der Verweisungsnormen des
Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, auch dann, wenn der Auftrag
im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich
die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für
den Geschäftssitz von mii als vereinbart. Für den Verkauf und Leistungen
an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen
nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen
vorsieht
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